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Verwaltungsvorschrift zum Hamburgischen Besoldungsgesetz (HmbBesG)  Vorbemerkungen Die Verwaltungsvorschriften sollen die Anwendu
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Beamter muss überzahlte Versorgungsbezüge nicht zurückzahlen | Öffentlicher  Dienst | Haufe
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Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG)
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Zur Rückforderung überzahlter Dienstbezüge durch den Dienstherrn
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Seite 1 von 158 - Amtliche Abkürzung: HBesG Ausfertigungsdatum: 27.05.2013  Gültig ab: 01.01.2013 Gültig bis: 31.12.2020 D
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2016-02-25-Drs 16-10380 hlbNRW-Stellungnahme  Dienstrechtmodernisierungsgesetz-final
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesGVwV)
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Verjährung von Rückforderungsansprüchen bei überzahlter Beamtenversorgung
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Bachelorarbeit Timo Schmid - Rückforderung von Anwärterbezügen nach § 59  BBesG
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Beamter muss überzahlte Versorgungsbezüge nicht zurückzahlen | Öffentlicher  Dienst | Haufe
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Thüringer Besoldungsgesetz: § 12 Verjährung von Ansprüchen
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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und anderer  dienstrechtlicher Vorschriften
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Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG)
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Brandenburgischen Besoldungs - BRAVORS
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Verwaltungsvorschrift zum Hamburgischen Besoldungsgesetz (HmbBesG)  Vorbemerkungen Die Verwaltungsvorschriften sollen die Anwendu
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Beamter muss überzahlte Versorgungsbezüge nicht zurückzahlen | Öffentlicher  Dienst | Haufe
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EuGH: Altersdiskriminierung bei Besoldung deutscher Beamter | Ribet Buse  Rechtsanwälte
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Entwurf Gesetz zur Neuregelung und Vereinfachung des Besoldungsrechts im  Freistaat Thüringen sowie zur Änderung weiterer Geset
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Zeitnahe Geltendmachung | Ribet Buse Rechtsanwälte
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775 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk
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